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Diese Daten werden über eine Reihe von Formularen gesammelt und es ist ausdrücklich erforderlich, dass Sie die Datenschutzrichtlinie akzeptieren, damit Ihre Daten verarbeitet werden können.
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Ihre personenbezogenen Daten können für den Versand zukünftiger kommerzieller Mitteilungen verarbeitet werden, die für Sie von Interesse sein könnten. Wenn Sie Ihre Daten durch das Ausfüllen von Formularen oder ähnlichem angeben und ausdrücklich akzeptieren, dass Ihre Daten Teil dieser automatisierten Datei werden, werden sie daher für die zuvor beschriebenen Zwecke verwendet. Diese Daten liegen in unserer Verantwortung, werden niemals an Dritte weitergegeben und vertraulich und ausschließlich behandelt.
Wenn Sie Ihre Absicht zum Ausdruck bringen, eine Reservierung vorzunehmen, werden Sie außerdem nach den unbedingt erforderlichen Daten gefragt, um diese zu formalisieren. Wenn Sie die Zusammenarbeit von Anbietern (Transfers, Unterkunft etc.) benötigen, müssen Sie diesen Informationen wie Beispiel, Name, Telefonnummer, Flug-ID und Ankunftszeit zur Verfügung stellen.
Die im letzten Absatz genannten Daten werden nur zur Formalisierung der Reservierung verwendet und niemals Teil einer automatisierten Datei oder für zukünftige kommerzielle Zwecke oder von uns oder unseren Lieferanten verwendet. Diese werden so lange aufbewahrt, wie sie zur Erfüllung des Zwecks, für den sie gesammelt wurden, erforderlich sind, so dass sie nach der Leistung storniert werden. Diese Löschung führt zur Sperrung der Daten, die nur so lange verbleibt, wie die gesetzliche Verpflichtungen bestehen.
Auf der anderen Seite garantieren Sie, dass die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten wahrheitsgemäß sind, und Sie sind dafür verantwortlich, Änderungen an ihnen mitzuteilen; Sie sind allein verantwortlich für direkte oder indirekte Schäden, die Ihnen, Vemosmarruecos oder Dritten aufgrund der Bereitstellung falscher, ungenauer, unvollständiger oder nicht aktualisierter Daten entstehen könnten. Für den Fall, dass die personenbezogene Daten Dritter enthalten, müssen Sie sie zuvor über die Bestimmungen dieser Datenschutzrichtlinie informieren, wobei Sie allein für deren Aufnahme verantwortlich sind.
Ebenso gehen wir von der Einhaltung der Datenschutzsicherheitsstufen gemäß dem Königlichen Dekret 1720/2007 vom 21. Dezember aus und erklären, dass alle möglichen technischen Mittel eingerichtet wurden, um den Verlust, den Missbrauch, die Veränderung, den unbefugten Zugriff und den Diebstahl von automatisierten Dateien zu verhindern, die personenbezogene Daten enthalten. Ungeachtet des Vorstehenden sollten Sie sich bewusst sein, dass keine Sicherheitsmaßnahme im Internet garantiert, dass es zu Lecks durch betrügerische Handlungen Dritter kommen kann. In jedem Fall würden alle Betroffenen sofort benachrichtigt, wenn eine solche Situation auftreten sollte.
Sie können Ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch sowie die Einschränkung und Übertragbarkeit Ihrer Daten gemäß den Bestimmungen der oben genannten Gesetze ausüben, indem Sie ein Schreiben zusammen mit einer Fotokopie Ihres Personalausweises an die folgende E-Mail-Adresse senden: info@vemosmarruecos.com
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Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Bedingungen, die der Kunde bei der Anmeldung und/oder Buchung einer unserer Reisen nach Marokko akzeptiert:
Um nach Marokko zu reisen, ist es obligatorisch, einen gültigen Reisepass mit einem Ablaufdatum von mehr als 6 Monaten mitzubringen. Die organisierende Agentur übernimmt keine Verantwortung und erstattet keinen Betrag, wenn der Kunde diese Anforderung nicht erfüllt.
Alle Reisenden, einschließlich der Kinder, müssen ihren Reisepass in Ordnung haben, wobei die gesamte Verantwortung des Kunden für Probleme und Unannehmlichkeiten liegt, die durch die Nichteinhaltung dieser Regel entstehen können.
Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Programm/Angebot das Informationsdokument, das in diese Bedingungen aufgenommen wird.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden Vorschriften für die Pauschalreise wird mitgeteilt, dass Änderungen in den im Programm/Angebot enthaltenen Informationen dem Verbraucher vor Vertragsabschluss klar schriftlich mitgeteilt werden.
Buchungsbestätigung:
Die Annahme des Pauschalreisevertrags erfolgt mit der Buchungsbestätigung.
Ab diesem Zeitpunkt ist der Pauschalreisevertrag für beide Parteien verbindlich.
Rechtliche Regelung für den Pauschalreisevertrag und Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Bestimmungen des vierten Buches des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 vom 16. November, mit dem der konsolidierte Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der Verbraucher und Nutzer und anderer ergänzender Gesetze genehmigt wird.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in alle Pauschalreiseverträge aufgenommen, deren Gegenstand die im Programm/Angebot enthaltenen Programme/Angebote sind und die Parteien verpflichten, mit den besonderen Bedingungen, die im Vertrag vereinbart werden oder die in der Reisedokumentation enthalten sind, die gleichzeitig mit der Vertragsunterzeichnung bereitgestellt werden.
Die Organisation dieser Pauschalreisen wurde durchgeführt von
Vemosmarruecos (im Folgenden die Agentur), mit Sitz in Marrakesh, Issa Alla in Marokko. Firmenname: Vemosmarruecos
Der Preis der Pauschalreise wurde auf der Grundlage der Wechselkurse, der Transportgebühren, der Treibstoffkosten sowie der Gebühren und Steuern berechnet, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Programms/Angebots oder der späteren, die gegebenenfalls in gedruckter Form veröffentlicht wurden, gelten.
Jede Preisänderung der oben genannten Elemente kann zu einer Überprüfung des Endpreises der Reise führen, sowohl nach oben als auch nach unten der genannten Preise führen.
Diese Änderungen werden dem Verbraucher schriftlich oder auf andere Weise mitgeteilt, die eine Aufzeichnung der Mitteilung ermöglichen, und wenn die vorgenommene Änderung erheblich ist, kann die Reise ohne Strafe storniert- oder die Vertragsänderung akzeptiert werden.
In keinem Fall wird es in den zwanzig Tagen vor dem Abreisedatum der Reise in Bezug auf bereits gestellte Anträge nach oben korrigiert.
Der Preis der Kombi-Reise beinhaltet:
3.1.1. Hin- und Rücktransport, wenn dieser Service im vertraglich vereinbarten Programm/Angebot enthalten ist, in der Art des Transports, den Merkmalen und der Kategorie, die im Vertrag oder in der Dokumentation enthalten ist, die dem Verbraucher zum Zeitpunkt der Unterzeichnung ausgehändigt wird.
3.1.2. Die Unterkunft, wenn diese Dienstleistung im vertraglich vereinbarten Programm/Angebot enthalten ist, in der Einrichtung und Verpflegung, die im Vertrag oder in der Dokumentation, die dem Verbraucher zum Zeitpunkt der Unterzeichnung zur Verfügung gestellt wird, oder in ähnlichen Fällen von Ersatz.
3.1.3. Die Gebühren oder Steuern von Hotelbetrieben.
3.1.4. Indirekte Steuern (I.V.A., I.G.I.C.), wenn diese anwendbar sind.
3.1.5. Technische Unterstützung während der Reise, wenn dieser Service ausdrücklich im vertraglich vereinbarten Programm/Angebot enthalten ist.
3.1.6. Alle anderen Dienstleistungen und Ergänzungen, die im vertraglich vereinbarten Programm/Angebot ausdrücklich angegeben sind.
3.1.7. Alles, was ausdrücklich im Pauschalreisevertrag angegeben ist.
Sonderangebote.
Wenn die Pauschalreise als Folge von Sonder-, Last-Minute- oder gleichwertigen Angeboten zu einem anderen Preis als dem im Programm/Angebot angegebenen Vertrag abgeschlossen wird, sind die im Preis enthaltenen Dienstleistungen nur diejenigen, die im Angebot detailliert angegeben sind, auch wenn sich dieses Angebot auf eines der in diesem Programm beschriebenen Programme bezieht, sofern diese Überweisung ausschließlich zum Zwecke der allgemeinen Information des Reiseziels erfolgt.
3.3.1. Der Preis der Pauschalreise beinhaltet nicht: Visa, Flughafengebühren und/oder Ein- und Ausreisegebühren, Impfbescheinigungen, "Extras" wie Kaffee, Weine, Spirituosen, Mineralwasser, spezielle Diäten - auch nicht in den Fällen von Voll- oder Halbpension, es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart -, Wäsche waschen und Bügeln von Kleidung, optionale Hoteldienstleistungen und im Allgemeinen alle anderen Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich im Abschnitt "Der Preis der Reise beinhaltet" aufgeführt sind oder nicht ausdrücklich im Programm/Angebot, im Vertrag oder in der Dokumentation, die dem Verbraucher beim buch zu abonnieren.
3.3.2. Ausflüge oder freiwillige Besuche. Bei Ausflügen oder fakultativen Besuchen, die am Zielort gebucht werden, ist zu beachten, dass sie nicht Teil des Pauschalreisevertrags sind. Seine Veröffentlichung im Programm dient nur zu Informationszwecken und der Preis wird mit dem Rufzeichen "geschätzt" ausgedruckt. Daher kann es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am Zielort zu Kostenänderungen kommen, die den geschätzten Preis ändern.
Auf der anderen Seite werden diese Ausflüge dem Verbraucher mit ihren spezifischen Bedingungen und dem endgültigen Preis unabhängig angeboten, wobei die mögliche Durchführung derselben bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht garantiert wird.
3.3.3. Trinkgelder. Trinkgelder sind nicht im Preis der Pauschalreise enthalten.
Bei Kreuzfahrten verliert das Trinkgeld seine Freiwilligkeit, und zu Beginn der Kreuzfahrt wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er sich verpflichten muss, am Ende der Reise einen bestimmten Betrag in Abhängigkeit von der Dauer zu liefern. Dieser Betrag, der vor Beginn der Kreuzfahrt festgelegt wird, ist nur für das Servicepersonal bestimmt.
Anmeldungen und Rückerstattungen. Bei der Registrierung kann die Agentur einen Vorschuss auf den Gesamtbetrag der Reise verlangen, indem sie die entsprechende Quittung ausstellt, in der zusätzlich zu dem vom Verbraucher vorgestreckten Betrag die beantragte Pauschalreise angegeben ist. Der verbleibende Betrag muss innerhalb von maximal 15 Tagen vor dem Abreisedatum, der Lieferung der Gutscheine oder der Reisedokumentation, von der Agentur bezahlt werden, sobald der Gesamtbetrag eingezogen ist.
Wenn der volle Reisepreis nicht unter den angegebenen Bedingungen bezahlt wird, wird davon ausgegangen, dass der Verbraucher die angeforderte Reise zurückgibt, wobei die im folgenden Abschnitt vorgesehenen Bedingungen gelten.
Für den Fall, dass der Veranstalter vor Vertragsschluss nicht in der Lage ist, eine der vom Kunden angeforderten Dienstleistungen (einschließlich des Preises) zu erbringen, muss dies dem Verbraucher mitgeteilt werden, der auf die Anfrage verzichten kann, indem er ausschließlich die Vorauszahlungen zurückerhaltet, falls vorhanden.
Alle Rückerstattungen, die aus irgendeinem Grund erfolgen, werden immer über Vemosmarruecos formalisiert, wobei keine Rückerstattung für Dienstleistungen erfolgt, die vom Verbraucher nicht freiwillig in Anspruch genommen werden.
Rücktritt des Verbrauchers, Abtretung und Annullierung der Reise, weil die Anzahl der registrierten Personen das vorgesehene Minimum nicht erreicht hat:
Der Nutzer oder Verbraucher kann jederzeit die angeforderten oder vertraglich vereinbarten Dienstleistungen unwirksam machen und hat das Recht auf Rückerstattung der von ihm gezahlten Beträge, muss jedoch die Agentur entschädigen. Jede Stornierung muss förmlich mitgeteilt werden, entweder per Fax, Brief oder per E-Mail, in der die Stornierung der Reise direkt mitgeteilt wird. Die Kosten für diese Stornierung gehen zu Lasten des Nutzers oder Verbrauchers und umfassen die Verwaltungskosten, die Stornierungskosten, falls vorhanden, und eine Strafe. Die Höhe variiert je nach Frist, mit der diese Stornierung mitgeteilt wird. Diese Beträge werden dem Benutzer oder Verbraucher im Vorreservierungsdokument mitgeteilt und unterliegen Änderungen seitens der Agentur, abhängig von Reiseziel, Route, gewählten Optionen, bereits getätigten Reservierungen usw.
Der Benutzer oder Verbraucher muss die genannte Stornierung seiner Versicherungsgesellschaft innerhalb der in den Stornierungsbedingungen geforderten Fristen mitteilen, um zu wissen, ob die Stornierungskosten gedeckt sind. In keinem Fall wird die Prämie der Reiserückversicherung erstattet. Es gelten die von der Agentur mitgeteilten Bedingungen. Der Gesamtbetrag der Stornierungsgebühren wird von den Beträgen einbehalten, die der Benutzer oder Verbraucher bei der Reservierung auf Rechnung gestellt hat.
Für den Fall, dass die Pauschalreise besonderen wirtschaftlichen Vertragsbedingungen unterliegt, wie Flugzeugfracht, Schiffe oder Sondertarife, werden die Stornierungsgebühren gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen festgelegt.
Der Verbraucher der Pauschalreise kann seine Reservierung an eine dritte Person übertragen, indem er dies fünfzehn Tage vor Reisebeginn schriftlich mitteilt. Eine solche Abtretung wäre nicht möglich, wenn ein ausreichender Grund vorliegt.
Der Abtretungsempfänger muss die gleichen Anforderungen erfüllen, die der Abtretende hatte, die allgemein für die Pauschalreise erforderlich sind, und beide haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Reisebüro für die Zahlung des Reisepreises und die gerechtfertigten zusätzlichen Kosten der Abtretung.
In den Fällen, in denen der Veranstalter die Durchführbarkeit des kombinierten Reiseangebots bedingt und ausdrücklich angibt, um ein Minimum an Teilnehmern zu haben, und wenn diese Anzahl nicht erreicht wird, die Stornierung der Reise erfolgt, hat der Benutzer ausschließlich Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Preises oder der Vorauszahlungen, ohne dass er einen Entschädigungsbetrag geltend machen kann, sofern die Agentur ihn mindestens zehn Tage vor dem geplanten Reisebeginn schriftlich mitgeteilt hat.
Veränderungen:
Die Agentur verpflichtet sich, ihren Kunden alle vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, die in dem Programm/Angebot enthalten sind, das zu dem Pauschalreisevertrag geführt hat, mit den festgelegten Bedingungen und Merkmalen, alles gemäß den folgenden Punkten:
a) Für den Fall, dass der Veranstalter vor der Abreise der Reise gezwungen ist, einen wesentlichen Vertragsbestandteil wesentlich zu ändern, muss er den Verbraucher unverzüglich zur Kenntnis setzen.
b) In diesem Fall und sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, kann der Verbraucher zwischen der Kündigung des Vertrags ohne Strafe oder der Annahme einer Vertragsänderung wählen, in der die eingeführten Änderungen und ihre Auswirkungen auf den Preis angegeben sind. Der Verbraucher muss die von ihm getroffene Entscheidung dem Veranstalter innerhalb von drei Tagen nach Benachrichtigung über die in Buchstabe a) genannte Änderung mitteilen.
Für den Fall, dass der Verbraucher seine Entscheidung nicht zu den angegebenen Bedingungen mitteilt, wird davon ausgegangen, dass er sich für die Kündigung des Vertrags ohne Strafe entscheidet.
c) Für den Fall, dass der Verbraucher beschließt, den Vertrag gemäß den Bestimmungen von Buchstabe b) zu kündigen, oder dass der Veranstalter die Pauschalreise vor dem vereinbarten Abreisedatum aus irgendeinem Grund storniert, der dem Verbraucher nicht zuzurechnen ist, hat dieser ab dem Zeitpunkt der Vertragsauflösung Anspruch auf Rückerstattung aller gezahlten Beträge gemäß Absatz oder auf die Durchführung einer anderen Pauschalreise von gleichwertiger oder höherer Qualität, sofern der Veranstalter dies vorschlagen kann.
d) In den oben genannten Fällen ist der Veranstalter für die Zahlung der Entschädigung an den Verbraucher verantwortlich, die gegebenenfalls für die Vertragsverletzung entspricht, die 5 Prozent des Gesamtpreises der vertraglich vereinbarten Reise beträgt, wenn der Verstoß zwischen zwei Monaten und fünfzehn Tagen unmittelbar vor dem geplanten Datum der Reise erfolgt; 10 Prozent entstehen zwischen den fünfzehn Tagen und drei Tagen vor; und 25 Prozent, wenn die genannte Nichteinhaltung in den achtundvierzig Stunden vorangegangenen Tagen auftritt.
e) Es besteht keine Verpflichtung zur Entschädigung in den folgenden Fällen:
Wenn die Stornierung darauf zurückzuführen ist, dass die Anzahl der für die Pauschalreise angemeldeten Personen geringer ist als die erforderliche und der Verbraucher vor dem im Vertrag festgelegten Frist schriftlich mitgeteilt wird.
Wenn die Annullierung der Reise, außer in Fällen von Überbuchungen, auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, d. h. solche Umstände außerhalb desjenigen, der sie anruft, abnormal und unvorhersehbar, deren Folgen nicht hätten vermieden werden können, obwohl sie mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt haben.
f) Für den Fall, dass der Veranstalter nach dem Start der Reise einen wesentlichen Teil der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen nicht erbringt oder feststellt, dass er nicht erbringen kann, wird er die geeigneten Lösungen für die Fortsetzung der organisierten Reise ohne Aufpreis für den Verbraucher ergreifen und gegebenenfalls den Betrag der Differenz zwischen den geplanten und den erbrachten Leistungen an diesen zahlen. Wenn der Verbraucher die Reise mit den vom Veranstalter gegebenen Lösungen fortsetzt, wird davon ausgegangen, dass er diese Vorschläge stillschweigend akzeptiert.
g) Wenn die vom Veranstalter angenommenen Lösungen nicht durchführbar sind oder der Verbraucher sie aus vernünftigen Gründen nicht akzeptiert, muss er ihm ohne Aufpreis ein Transportmittel zur Verfügung stellen, das dem auf der Reise verwendeten ist, um zum Abfahrtsort zurückzukehren, oder ein anderes, das beide vereinbart haben, unbeschadet der Entschädigung, die gegebenenfalls angemessen ist.
h) Im Falle einer Beschwerde muss der Veranstalter sorgfältig vorgehen, um geeignete Lösungen zu finden.
i) In keinem Fall liegt alles, was nicht im Pauschalreisevertrag enthalten ist (wie z. B. Fahrkarten vom Herkunftsort des Passagiers zum Abfahrtsort der Reise oder umgekehrt, Hotelreservierungen an den Tagen vor oder nach der Reise usw.), in der Verantwortung des Veranstalters.
Wenn die Transfers/Unterstützung des Hotels-Flughafens oder umgekehrt oder anderer ähnlicher, im Angebot enthaltener, nicht erfüllt werden, hauptsächlich aus Gründen, die dem Veranstalter nicht zuzurechnen sind, erstattet dieser nur den Betrag des alternativen Transports, den der Kunde bei der Reise verwendet hat, gegen Vorlage der entsprechenden Quittung oder Rechnung.
Verpflichtung des Verbrauchers, jeden Verstoß gegen die Vertragserfüllung zu melden:
Der Verbraucher ist verpflichtet, jeden Verstoß gegen die Vertragserfüllung vorzugsweise „vor Ort“ dem Vertreter des Veranstalters am Zielort zu melden, wie in den Reiseunterlagen angegeben, oder in einem anderen Fall, so bald wie möglich schriftlich oder in irgendeiner anderen Form, die aufgezeichnet wird, dem Veranstalter zu übergeben.
Für den Fall, dass die von der Agentur vorgeschlagenen Lösungen für den Verbraucher nicht zufriedenstellend sind, hat er eine Frist von einem Monat, um seine Beschwerde einzureichen.
Verjährung von Aktien:
Ungeachtet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes beträgt die Verjährungsfrist für Klagen, die sich aus den im vierten Buch des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 anerkannten Rechten ergeben, zwei Jahre, wie in Artikel 164 des genannten Buches festgelegt.
9. Verantwortung
9.1. Allgemein. Die Agentur haftet gegenüber dem Verbraucher, abhängig von den Verpflichtungen, die ihm für ihren jeweiligen Bereich der Verwaltung der Pauschalreise entsprechen, für die ordnungsgemäße Nichterfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag, unabhängig davon, ob diese von ihnen selbst oder anderen Dienstleistern ausgeführt werden müssen, und unbeschadet des Rechts der Organisatoren und Einzelhändler, gegen diese Dienstleister vorzugehen. Die Agentur erklärt, dass sie die Aufgaben der Organisation und Durchführung der Reise übernimmt.
Anbieter von Pauschalreisen haften für Schäden, die dem Verbraucher infolge der Nichterfüllung oder mangelhaften Ausführung des Vertrags entstehen. Diese Haftung erlischt, wenn einer der folgenden Umstände zutrifft:
9.1.1. Dass die bei der Vertragserfüllung festgestellten Rechte dem Verbraucher zuzurechnen sind.
9.1.2. Dass diese Mängel einem Dritten zuzurechnen sind, der nichts von der Erbringung der im Vertrag vorgesehenen Leistungen zu tun hat, und dass sie unvorhersehbar oder unüberwindbar sind.
9.1.3. Dass die genannten Mängel auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, d. h. solche Umstände, die sich nicht auf denjenigen berufen, abnormal und unvorhersehbar sind, deren Folgen trotz ordnungsgemäßer Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.
9.1.4. Dass die Mängel auf ein Ereignis zurückzuführen sind, das der Dienstleister, gegebenenfalls die Agentur, trotz aller notwendigen Sorgfalt nicht vorhersehen oder überwinden konnte, sowie aus ausreichendem Grund gemäß den Bestimmungen der Vorschriften der Reisebüros.
In den Fällen des Haftungsausschlusses aufgrund eines der in den Nummern 2, 3 und 4 genannten Umstände sind die Agentur und der Einzelvertreter, die Vertragsparteien des Pauschalreisevertrags sind, jedoch verpflichtet, dem Verbraucher, der sich in Schwierigkeiten befindet, die erforderliche Unterstützung zu leisten.
9.2. Schadensbegrenzungen. In Bezug auf die Entschädigungsgrenze für Schäden, die sich aus der Nichterfüllung oder der schlechten Ausführung der in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen ergeben, gelten die Bestimmungen der geltenden Vorschriften, die in diesem Bereich gelten. In keinem Fall ist die Agentur für die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Transport und andere Kosten verantwortlich, die aus Gründen höherer Gewalt entstehen.
Abgrenzung der Dienstleistungen der Pauschalreise:
10.1. Hotels.
10.1.1. Allgemein.
Die Qualität und der Inhalt der vom Hotel erbrachten Dienstleistungen werden durch die offizielle touristische Kategorie bestimmt, falls vorhanden, die von der zuständigen Stelle zugewiesen wird.
Angesichts der geltenden Gesetzgebung in dieser Hinsicht, die nur die Existenz von Einzel- und Doppelzimmern vorsieht, so dass in einem der letzteren ein drittes Bett eingerichtet werden kann, wird immer davon ausgesehen, dass die Verwendung des dritten Bettes mit dem Wissen und der Zustimmung der Personen erfolgt, die das Zimmer bewohnen, und so wird das Zimmer als Dreifach in allen Reservierungsformularen angezeigt, die dem Verbraucher bei Zahlung der Vorauszahlung zur Verfügung gestellt werden, im Vertrag und den Tickets und/oder Reiseunterlagen, die gleichzeitig mit der Unterzeichnung derselben geliefert werden. Ebenso im Falle von Doppelzimmern für bis zu vier Personen, mit zwei Betten, wenn dies im Angebot des Programms/Angebots angegeben ist.
In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, Kinderbetten zu aktivieren, die von den Kunden vor der Vertragsvervollständigung angefordert werden müssen und die, sofern nicht ausdrücklich erwähnt, nicht im Preis enthalten sind.
Die übliche Zeit für die Ein- und Abreise in den Hotels hängt vom ersten und letzten Service ab, den der Benutzer nutzen wird. Als allgemeine Regel und sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, können die Zimmer ab 14 Uhr am Anreisetag genutzt werden und müssen vor 12 Uhr am Abreisetag frei sein.
Wenn die vertraglich vereinbarte Dienstleistung keine ständige Begleitung durch einen Führer beinhaltet und für den Fall, dass der Benutzer seine Ankunft im Hotel oder der Wohnung erwartet, die zu anderen als den genannten Daten oder Zeiten reserviert sind, ist es notwendig, die Agentur so früh wie möglich zu informieren, um Probleme und Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Ebenso müssen Sie sich bei der Buchung an die Agentur wenden, um die Möglichkeit zu erhalten, Tiere mitzubringen, da sie in Hotels und Apartments in der Regel nicht zugelassen sind.
Der Hotelunterkunftsservice gilt als erbracht, wenn das Zimmer für den Kunden in der entsprechenden Nacht zur Verfügung stand, unabhängig davon, ob aufgrund der für die kombinierten Reise typischen Umstände die Eintrittszeit später als ursprünglich geplant erfolgt.
10.1.2. Andere Dienstleistungen. Auf Flügen, deren Ankunft am Zielpunkt nach 12.00 Uhr erfolgt, ist der erste Service des Hotels, wenn er im Programmangebot/Angebot enthalten ist, das Abendessen. Ebenso ist auf Flügen, deren Ankunft am Zielort nach 19.00 Uhr erfolgt, der erste Service des Hotels die Unterkunft.
Als direkte Flugstrecke wird immer eine solche verstanden, deren dokumentarische Unterstützung ein einziger Fluggutschein ist, unabhängig davon, ob der Flug einen technischen Zwischenstopp einnimmt.
Auf der Reisestrecke können die Fahrzeugeigenschaften je nach Anzahl der Teilnehmer variieren. In allen Fällen können Design, Struktur, Komfort und Sicherheit des Transportfahrzeugs nicht an die deutschen Normen und Standards angepasst sein, sondern an diejenigen, die für das Zielland der Reise typisch sind.
10.1.3. Ergänzende Dienstleistungen. Wenn die Nutzer zusätzliche Dienste (z. B. Zimmer mit Meerblick usw.) anfordern, die von der Agentur nicht endgültig bestätigt werden können, kann der Nutzer die angeforderte Zusatzleistung endgültig zurücktreten oder seine Anfrage in der Erwartung aufrechterhalten, dass diese Dienste schließlich erbracht werden können.
Für den Fall, dass die Parteien die Vorauszahlung der zusätzlichen Dienstleistungen vereinbart haben, die letztendlich nicht erbracht werden können, wird der gezahlte Betrag von der Agentur sofort nach dem Rücktritt des Verbrauchers von der Dienstleistung oder nach der Rückkehr der Reise zurückerstattet, je nachdem, ob der Nutzer sich für den Rücktritt von der Erbringung der angeforderten Zusatzleistung entschieden hat oder den Antrag aufrechterhalten hat.
10.2. Wohnungen. Bei der Buchung ist der Kunde voll und allein dafür verantwortlich, die Anzahl der Personen, die die Wohnung bewohnen sollen, korrekt zu geben, ohne die Kinder in jedem Alter zu verlassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung der Wohnungen rechtlich die Einreise nicht angemeldeter Personen ablehnen kann, da es keinen Grund für einen Anspruch gibt.
In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, ein/e Zusatz oder Kinderbette oder Kinderbetten einzurichten, die von den Kunden vor Vertragsabschluss angefordert werden müssen und die, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht im veröffentlichten Preis der Wohnung enthalten sind.
Bei der Vermietung von Wohnungen muss in einigen Fällen der entsprechende Mietvertrag vor Ort nach dem offiziellen genehmigten Modell unterzeichnet werden. Dieser Vertrag muss vom Verbraucher unterzeichnet werden, der die entsprechende Kaution oder Haftpflichtversicherung für die Reaktion auf eventuelle Schäden zahlt, falls dies erforderlich ist.
10.3. Touren und Ausflüge. Die organisierende Agentur informiert die Kunden darüber, dass in den im Programm angegebenen Kreisläufen der Unterkunftsservice in einer der verwandten Einrichtungen oder in einer anderen der gleichen Kategorie und Zone erbracht wird und dass die Route des Rundgangs gemäß einer der im Programm beschriebenen Optionen entwickelt werden kann.
Wenn der Verbraucher diese Informationen vor Vertragsabschluss akzeptiert, bedeutet diese Unbestimmtheit in den vorstehenden Fällen keine Änderung des Vertrags.
10.4. Besondere wirtschaftliche Bedingungen für Kinder. Angesichts der unterschiedlichen Behandlung von Kindern, je nach Alter, Dienstleister und Reisedatum, wird empfohlen, immer den Umfang der bestehenden Sonderbedingungen zu konsultieren, die zu jedem Zeitpunkt Gegenstand konkreter und detaillierter Informationen sein werden und im Vertrag oder in der Reisedokumentation enthalten sein werden, die zum Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung geliefert werden.
Im Allgemeinen gelten die Unterkünfte, sofern das Kind das Zimmer mit zwei Erwachsenen teilt.
In Bezug auf Aufenthalte von Minderjährigen im Ausland werden die Informationen verwendet, die für jeden Fall rechtzeitig bereitgestellt werden, und die Informationen, die im Vertrag oder in den Reiseunterlagen enthalten sein können, die beim Abonnement vorgelegt werden.
Wir informieren Sie, dass die Fluggesellschaft am Flughafen ein Dokument zum Nachweis des Alters des Kindes verlangen kann.
Passe, Visa und Dokumente:
Alle Benutzer, ohne Ausnahme (einschließlich Kinder), müssen ihre entsprechenden persönlichen und familiären Dokumente, entweder den Reisepass oder Personalausweis, gemäß den Gesetzen des Landes oder der Länder, die sie besuchen, in Ordnung bringen.
Es wird auf ihre Rechnung sein, wenn die Reisen den Erhalt von Pässen, Impfzertifikaten usw. erfordern. Für den Fall, dass eine Behörde die Erteilung von Visa aus besonderen Gründen des Nutzers verweigert oder ihm die Einreise in das Land verweigert wird, weil die erforderlichen Anforderungen nicht erfüllt oder die erforderlichen Unterlagen fehlen oder weil er nicht Träger ist, lehnt die Agentur jede Verantwortung für solche Tatsachen ab, wobei alle anfallenden Kosten zu Lasten des Verbrauchers gehen, wobei unter diesen Umständen die Bedingungen und Regeln für die Fälle des freiwilligen Rücktritts von Dienstleistungen gelten.
Es wird auch alle Benutzer, insbesondere diejenigen, die keine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, daran erinnert, dass sie vor Reiseantritt sicherstellen müssen, dass sie alle geltenden Visabestimmungen und -anforderungen erfüllt haben, um problemlos in alle Länder einreisen zu können, die sie besuchen werden.
Minderjährige unter 18 Jahren müssen eine schriftliche Genehmigung mit sich führen, die von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet wurde, um zu verhindern, dass sie von jeder Behörde angefordert werden kann.
Um nach Marokko zu reisen, ist es obligatorisch, einen gültigen Reisepass mit einem Ablaufdatum von mehr als 6 Monaten mitzubringen. Die organisierende Agentur übernimmt keine Verantwortung und erstattet keinen Betrag, wenn der Kunde diese Anforderung nicht erfüllt.
Informationen, die die Agentur dem Verbraucher zur Verfügung stellen muss:
Die Agentur lehnt ausdrücklich die Beförderungsschiedsgerichte in Fragen aus, die sich aus dem Bestehen dieses Vertrags ergeben.
Schiedsklausel:
Der Verbraucher wird darüber informiert, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von der Agentur die entsprechenden Informationen über die für die gewählte Reise erforderlichen spezifischen Unterlagen sowie Ratschläge zum fakultativen Abschluss einer Versicherung erhalten muss, die die Kosten für die Stornierung und/oder einer Anwesenheitsversicherung abdeckt, die Kosten für die Rückführung im Falle eines Unfalls, einer Krankheit oder des Todesfalls abdeckt; und Informationen über die wahrscheinlichen Risiken, die für das Ziel und die vertraglich vereinbarte Reise gemäß dem Königlichen Gesetzesdekret 1/2007 implizit sind.
Zu diesem Zweck wird dem Verbraucher jedoch empfohlen, das Außenministerium zu kontaktieren, dessen Informationsbüro spezifische Empfehlungen für das Ziel über das Internet (http: //www.mae.es) oder auf andere Weise gibt.
Weitere ergänzende Informationen:
14.1. Gepäck. Für alle Zwecke und in Bezug auf den Landtransport wird davon ausgegangen, dass das Gepäck und andere persönliche Gegenstände des Benutzers unabhängig von dem Teil des Fahrzeugs, in dem sie platziert werden, bei sich aufbewahrt werden, und dass sie auf Gefahr des Benutzers transportiert werden. Es wird empfohlen, dass die Benutzer bei allen Be- und Entladen von Gepäckabfreigungen anwesend sind.
In Bezug auf die Luft-, Schienen-, See- oder Binnengepäckbeförderung gelten die Bedingungen der Transportunternehmen, wobei das Fahrticket das verbindliche Dokument zwischen den genannten Unternehmen und dem Passagier ist. Im Falle eines Schadens oder eines Verlusts muss der Verbraucher vor Ort die entsprechende Beschwerde beim Transportunternehmen einreichen. Die Agentur verpflichtet sich, Kunden, die von diesen Umständen betroffen sein könnten, rechtzeitig zu unterstützen.
14.2. Die im Katalog wiedergegebenen Fotos und Karten dienen ausschließlich dazu, den Kunden mehr Informationen zu bieten. Im Falle von Änderungen in den Einrichtungen kann dies nicht als irreführende Werbung seitens der Agentur angesehen werden.
14.3. Die Agentur ist nicht verantwortlich für die Änderungen der Adresse / des Managements der Hotels, die im Katalog nach seiner Veröffentlichung enthalten sind, sowie für die Auswirkungen und / oder die daraus resultierenden Änderungen (Name, Dienstleistungen, Kategorie der Einrichtung, teilweise Schließung der Einrichtungen usw.), die in jedem Fall dem Benutzer rechtzeitig mitgeteilt werden.
In jedem Programm finden Sie die Sonderkonditionen, die sich auf jedes bestimmte Ziel beziehen Versicherung inklusive:
In jedem Programm finden Sie die Garantien der entsprechenden Versicherung, falls vorhanden
Gemäß den Bestimmungen des Organgesetzes 15/1999 vom 13. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten informieren wir Sie, dass die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, in die Dateien von Vemosmarruecos aufgenommen und verarbeitet werden, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und Ihnen den angeforderten Service zu erbringen, sowie Sie auch auf elektronischem Wege über Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens und seinen Dienstleistungen auf dem Laufenden zu halten.
Ebenso informieren wir Sie über die Möglichkeit, jederzeit die Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch Ihrer persönlichen Daten per E-Mail an info@vemosmarruecos.com auszuüben.
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In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden Vorschriften für die Pauschalreise wird mitgeteilt, dass Änderungen in den im Programm/Angebot enthaltenen Informationen dem Verbraucher vor Vertragsabschluss klar schriftlich mitgeteilt werden.
Fälle von höherer Gewalt:
Überfahrten, die mit dem Schiff durch die Straße von Gibraltar führen, können aufgrund von Sturmfällen abgesagt werden. Und die Programme können abgesagt, verzögert und/oder geändert werden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für höhere Gewalt